🤝 KOMMISSIONSVERKAUF IM DACH-RAUM

Als E-Commerce Dienstleister auf Kommission verkaufen

Werden Sie Kommissions-Dienstleister — Geprüfte Markenprodukte stehen bereit, Sie liefern Reichweite.

Das Modell

Über die Plattform stehen geprüfte Markenprodukte bereit. Sie übernehmen den Verkauf über Ihre Kanäle. Nach erfolgreichem Verkauf erhalten Sie Ihre Kommission — transparent und pünktlich abgerechnet. Die Abwicklung erfolgt auf Basis eines Kommissionsvertrags nach geltendem Recht im jeweiligen Land (§383 HGB in Deutschland, §383 UGB in Österreich, Art. 425 OR in der Schweiz).

Plattformgebühren

Transparente Konditionen für Dienstleister

Kommissions-Dienstleister

499 €
Einmaliges Onboarding
49,90 € / Monat
Monatliche Plattformgebühr
2% vom Umsatz
Laufende Provision auf Verkaufserlöse
  • Onboarding & Einrichtung
  • Zugang zum Dienstleister-Dashboard
  • Produktdaten & Bildmaterial
  • Transparente Verkaufsabrechnung
  • Support via Dashboard-Chat
Jetzt als Dienstleister bewerben

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

2% auf Netto-Verkaufserlös, monatlich abgerechnet.

Nur für Gewerbetreibende mit gültigem Gewerbeschein.

Der Ablauf

Von der Bewerbung zur ersten Abrechnung

1

Bewerbung einreichen

Kurzes Profil: Ihre Kanäle, Reichweite, Erfahrung. Die Bewerbung wird geprüft — Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.

2

Sortiment erhalten

Über die Plattform stehen geprüfte Markenprodukte für Ihre Kanäle bereit — abgestimmt auf Ihre Zielgruppe und Plattform.

3

Verkauf abwickeln

Sie listen, verkaufen und betreuen den Kundenkontakt. Produktdaten und Bildmaterial stehen über das Dienstleister-Dashboard bereit.

4

Kommission erhalten

Monatliche Abrechnung nach tatsächlichen Verkäufen. Transparente Abrechnung, pünktliche Zahlung.

Voraussetzungen

Aktiver E-Commerce-Kanal (Amazon, eBay, eigener Shop, etc.)
Gewerbeschein erforderlich
Nachweisbare Verkaufserfahrung
Bereitschaft zur transparenten Reporting-Pflicht

Kommissionsstruktur

Kommissionssatz

Individuell nach Kanal und Volumen

Abrechnung

Monatlich

Auszahlung

Nach Zahlungseingang beim Käufer

Vorabkosten

Keine

Bereit als Dienstleister zu starten?

Bewerben Sie sich jetzt — Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.

Kommissionshandel nach anwendbarem Recht im jeweiligen Land (§383 HGB/§383 UGB/Art. 425 OR). Nur für Gewerbetreibende mit gültigem Gewerbeschein. Es handelt sich um eine Dienstleistungsbeziehung, kein Arbeitsverhältnis.